Seit dem 01. Januar 2005 leisten die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz nur noch „befundorientierte Festzuschüsse”. Das bedeutet: Für jeden Befund gibt es einen festen Zuschuss, der unabhängig von der gewählten Versorgungsform in einheitlicher Höhe gezahlt wird. Der Festzuschuss deckt seit dem 01. Oktober 2020 60 Prozent der Regelversorgung, die die zweckmäßigste und wirtschaftlichste Lösung umschreibt. Für den Versicherten ist nicht leicht zu überblicken, welche Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet und welche Versorgung privat gezahlt werden muss.
Wir beraten Sie in diesen Belangen, unterstützen Sie bei allen Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse und erstellen Ihnen einen individuellen Heil- und Kostenplan.