Das elektronische Rezept (E-Rezept)
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit Beginn des Jahres 2023 ist das digitale E-Rezept zur Pflichtanwendung geworden.
Dies bedeutet, dass Vertragszahnärzte/innen und Vertragsärzte/innen verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen.
Im Folgenden möchte ich Sie gerne informieren und Ihnen das E-Rezept und die dazugehörigen Abläufe etwas näher bringen.
Erstellung eines E-Rezeptes
E-Rezept ist die Kurzform für „elektronisches Rezept“ und beschreibt den elektronischen Austausch von medizinischen Verordnungen zwischen Zahn-Ärzten/innen, Patienten/innen und Apotheken.
Wird Ihnen ein Medikament verordnet, wird in meiner Praxis ein QR-Code erzeugt, auf dem alle relevanten Daten gespeichert sind.
Die Verordnung wird nun auf einem Server gespeichert, auf welchen jede durch den Patienten/in (also durch Sie) legitimierte Apotheke bundesweit zugreifen kann.
Digitale Anwendung
Nach Erstellung eines E-Rezepts, haben Sie die Möglichkeit dieses über die E-Rezept App der Gematik (steht als kostenloser Download bei Ihrem jeweiligen Anbieter zur Verfügung) auf Ihrem Smartphone abzurufen und in Ihrer Apotheke die Echtzeitdaten bezüglich Verfügbarkeit und Lieferfähigkeit abzufragen.
Voraussetzung hierfür ist, neben der App, die Ihnen über Ihrer Krankenkasse zugestellte aktuelle elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte).
Alternativ können Sie das E-Rezept auch direkt digital bei der Apotheke einlösen und das verordnete Medikament bestellen oder abholen. Hierfür kann das E-Rezept direkt auf Ihre aktuelle Krankenkassenkarten aufgespielt, bzw. gesendet werden. Sie müssen Ihre Karte hierfür im Anschluss lediglich in der Apotheke einlesen lassen.
Bitte erfragen Sie in der Apotheke Ihrer Wahl, welche digitalen Lösungen Ihnen diese im Bezug auf das E-Rezept bereits bieten kann und welchen Service Sie nutzen können.
Die Übermittlung des E-Rezepts an Versandapotheken ist über die E-Rezept App ebenfalls möglich.
Hierfür können Sie im Einlöseprozess in der App die gewünschte Versandapotheke auswählen (zum Beispiel über die Suchfunktion).
Anschließend kann das verordnete Medikament im Webshop der Versandapotheke bestellt werden.
Verordnung auf Papier
Alternativ ist natürlich auch eine Verordnung auf Papier möglich. Nach Erstellung eines E-Rezepts wird hierfür der erzeugte QR-Code in meiner Praxis für Sie auf Papier ausgedruckt.
Hiermit können Sie nun entweder in der Apotheke Ihrer Wahl von zu Hause aus bestellen (fragen Sie hierfür bitte in der jeweiligen Apotheke nach Möglichkeiten zur digitalen Weiterleitung des ausgedruckten QR-Codes) oder den Ausdruck vor Ort in Ihrer Wahlapotheke abgeben.
Auch mit dem Papierausdruck können Sie bei einer Versandapotheke bestellen.
Für weitere Fragen stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns gerne an.
Herzlichst Ihr,
Dr. Daniel Fornefett
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist eingeführt
Liebe Patientinnen und Patienten,
möglicherweise haben Sie sich schon gewundert, dass Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinugung (AU, Krankschreibung) aktuell etwas anders aussieht als früher.
Das liegt daran, dass diese nun elektronisch an Ihre jeweilige Krankenkasse übermittelt wird.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung oder auch „gelber Schein“) erhielten Sie in der Vergangenheit als Original zur postalischen Einreichung bei Ihrer Krankenkasse inklusive zweier Durchschläge.
Einer diente zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber/in und der andere war für Ihre eigenen Unterlagen.
Die Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse erfolgt nun digital, was bedeutet, dass Ihnen dieses Exemplar nicht mehr ausgehändigt wird und Sie dies entsprechend nicht mehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen.
Ihre Daten bleiben selbstverständlich bei der digitalen Weiterleitung geschützt, da diese über ein eigens entwickeltes und sehr sicheres Netzwerk – die Telematikinfrastruktur erfolgt.
Hier haben ausschließlich Institutionen des Gesundheitswesens Zugang.
Alle Nachrichten sind zudem besonders und sicher verschlüsselt.
Sie erhalten entsprechend nur noch zwei Exemplare Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Eines für Ihre Unterlagen und eines zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber/in.
Letzteres müssen Sie nach wie vor an Ihren Arbeitgeber/in weiterleiten.
Sollte aus technischen Gründen die elektronische Weiterleitung an Ihre Krankenkasse einmal nicht möglich sein, so erhalten Sie das entsprechende Exemplar in Papierform.
Es sieht zwar etwas anders aus als in der Vergangenheit, der Weg ist aber der gleiche.
Dieses Exemplar müssen Sie dann selbst, wie bisher auch, postalisch an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
Für weitere Fragen stehen mein Team und ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, sprechen Sie uns gerne an.
Herzlichst Ihr,
Dr. Daniel Fornefett